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Unsere Vermittlungsgebühren: je 3% (zzgl. Gesetzl. MwSt.) Käufer- und Verkäuferprovision aus dem Kaufpreis bei Vermittlung oder Nachweis von Immobilienkaufverträgen. Unser Angebot ist freibleibend und verbindlich. Kommt infolge unserer Tätigkeit ein Vertrag oder eine vertragsähnliche Bindung zustande (z.B. Vorvertrag; Vertragsangebot, das später angenommen wird; Vorkaufsrecht), wird die ortsübliche Vergütung geschuldet. Ist ein Bauvorhaben projektiert, errechnet sich die Vergütung auch aus den veranschlagten Baukosten. Dieses Angebot ist ausschließlich für Sie bestimmt. Weitergabe unseres Exposes an Dritte ist nicht gestattet. Bei direkten Vertragsverhandlungen haben Sie stets auf uns Bezug zu nehmen. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadensersatz in Höhe der Hälfte der ortsüblichen Vergütung, es sei denn, uns ist ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden. Die in unseren Exposes genannten Daten basieren auf uns erteilten Informationen von Verkäufern. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der uns erteilten Angaben können wir deshalb nicht übernehmen.
Provisionsanspruch bei Vermietung:Die Vermittlungsgebühr für den Makler beträgt 2 Monatsmieten incl.19 % Mwst., die bei Abschluss des Mietvertrages fällig ist. Kommt der Mietvertrag aus Gründen, die der Kunde zu verantworten hat (z. B. Rücktritt von einem bereits geschlossenen Mietvertrag), nicht zustande, wird die Vermittungsgebühr nicht zurückerstattet. Kommt der Mietvertrag aus Gründen, die der Makler bzw. Vermieter zu verantworten hat, nicht zustande, wird eine evtl. bereits gezahlte Vermittlungsgebühr in voller Höhe erstattet. Darüberhinaus gehende Ansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen.