Begriffslexikon

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Betriebsrentengesetz
Abkürzung: BetrAVG

Das Betriebsrentengesetz regelt die betriebliche Altersversorgung in Deutschland, insbesondere die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen, den Insolvenzschutz und den Anspruch auf Entgeltumwandlung.

Vor Einführung des Betriebsrentengesetzes war die betriebliche Altersversorgung lediglich durch das allgemeine Vertragsrecht geregelt. Gesetzliche Unverfallbarkeitsfristen und gesetzlichen Insolvenzschutz gab es nicht. Dies änderte sich erst im Jahre 1972, als das Bundesarbeitsgericht entschied, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Anwartschaft aufrecht zu erhalten ist, auch wenn der Arbeitnehmer vor Erreichen des ruhegeldfähigen Alters ausscheidet. Daraufhin erkannte der Gesetzgeber die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung und schuf das Betriebsrentengesetz. Außerdem wurde damit die Gleichstellung geregelt. Vorher war es üblich, nur männlichen Mitarbeitern eine Versorgung zuzusagen. Durch das Gesetz erhielten weibliche Mitarbeiter Anspruch auf gleichwertige Versorgung.
Siehe auch:
Betriebliche Altersvorsorge
Anwartschaft
Arbeitnehmer

 

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