Begriffslexikon

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Abkürzung: BaFin Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde am 1. Mai 2002 als Nachfolgerinstitution des BAKred (ehemaliges Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen), des BAWe (Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel) und des BAV (Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen) auf der Grundlage des "Gesetzes über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht" (FinDAG) vom 22. April 2002 gegründet.

Mit der Gründung der BaFin gibt es in Deutschland erstmals eine einheitliche staatliche Aufsicht für alle Bereiche des Finanzwesens (Allfinanzaufsicht), dazu zählen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierhandelsunternehmen.

Die Verflechtungen auf den Kapitalmärkten und die damit verbundenen Risiken sollen dadurch besser erfassbar und handhabbar werden. Die Bundesanstalt soll so einen Beitrag zur Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland leisten.

Die BaFin unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Sie ist eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit ihrem Hauptsitz in der Bundesstadt Bonn und einem weiteren Dienstsitz in Frankfurt am Main.

Die BaFin beschäftigt rund 1.500 Mitarbeiter und wird vollständig durch Gebühren und Umlagen der beaufsichtigten Institute und Unternehmen finanziert; sie ist damit unabhängig vom Bundesetat.

Von der BaFin werden etwa 2.400 Kreditinstitute, ca. 800 Finanzdienstleistungsinstitute und ca. 700 Versicherungen sowie der gesamte Wertpapierhandel beaufsichtigt. (Stand: April 2004).

Seit Mitte 2003 ist die BaFin darüberhinaus für das Kontenabrufverfahren also die Abfragemöglichkeit von Kontenstammdaten für Strafverfolgungsbehörden (Kontenevidenzzentrale) zuständig.
 

 

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