Begriffslexikon

Hier werden Ihnen Finanz-, Versicherungs- und Immobilienbegriffe erklärt.




 
Anwartschaft
Die Anwartschaft ist die rein tatsächliche Aussicht auf einen zukünftigen Rechtserwerb.
Im Sozialversicherungsrecht werden durch die Beitragszahlungen Anwartschaften auf die Versicherungsleistung begründet. So erwirbt der Versicherungspflichtige oder freiwillig Versicherte durch Einzahlen in die gesetzliche Rentenversicherung Rentenanwartschaften, die Eigentumsschutz im verfassungsrechtlichen Sinn (Art. 14 GG) genießen.
Siehe auch:
Gesetzliche Rentenversicherung

 

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