Begriffslexikon

Hier werden Ihnen Finanz-, Versicherungs- und Immobilienbegriffe erklärt.




 
Aktien
Eine Aktie ist ein Wertpapier und verbrieft den Anteil an einer Gesellschaft (auch Anteilsschein). In Deutschland werden diese Gesellschaften als Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) bezeichnet. Im deutschen Aktiengesetz (AktG) wird der Begriff der Aktie in dreifacher Weise verwendet:

1. die Aktie als Bruchteil des Grundkapitals (§ 1 Abs. 2 AktG)
2. die Aktie als Mitgliedschaft, die die gesamten Rechte und Pflichten des Aktionärs gegenüber der Gesellschaft umfasst (etwa §§ 11, 12, 64 AktG)
3. die Aktie als Wertpapier
Siehe auch:
Wertpapier

 

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