Begriffslexikon

Hier werden Ihnen Finanz-, Versicherungs- und Immobilienbegriffe erklärt.




 
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer im umgangssprachlichen Sinn ist, wer in einem Arbeitsverhältnis steht und vom Arbeitgeber zugewiesene, weisungsgebundene Arbeit leistet. Arbeitnehmer im rechtlichen Sinn des Begriffs ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags (Arbeitsvertrag) für einen anderen unselbständige Dienste gegen Entgelt zu erbringen verpflichtet ist.

Nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG) sind Arbeitnehmer Personen, die auf vertraglicher Basis für eine andere gebietsansässige institutionelle Einheit abhängig arbeiten und eine Vergütung erhalten, die als Arbeitnehmerentgelt erfasst wird; näheres siehe unter ESVG 11.11 (Erwerbstätigkeit).
Siehe auch:
Arbeitgeber

 

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