Begriffslexikon

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Doppelhaus
Im deutschen Baurecht bezeichnet ein Doppelhaus ein Gebäude mit zwei Eingängen in der offenen Bauweise nach § 22 BauNVO. Hierbei kann es sich z.B. um ein Mehrfamilienhaus mit zwei unabhängigen Eingängen und Treppenhäusern handeln; entscheidend ist die Zahl der Hauseingänge. Es kann sich jedoch auch um ein Gebäude nach 2. handeln. Andere Gebäudetypen nach § 22 BauNVO sind das Einzelhaus und die Hausgruppe.
Siehe auch:
Reihenhaus
Mehrfamilienwohnhaus

 

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